Katze tötete Singvögel
Schöneberg - Im Zusammenhang
mit der Haltung von Katzen wird
häufig geltend gemacht, dass
eine Beeinträchtigung im Töten
von Singvögeln vorliege. Dieses
Argument zählt jedoch nicht, da
wild lebende Vögel nicht Zur
Mietsache gehören.
(AGSchöneberg,Az.--8C1 1/91)
Katzenhaltung grundsätzlich erlaubt
Von reinen Wohnungskatzen gehen bei art und verhaltensgerechter Haltung keine Belästigungen für andere aus. Der Vermieter kann daher die Katzenhaltung nicht verbieten, denn sie gehört auch in einer Großstadt zum Lebensbereich Wohnen und ist daher Teil der freien Lebensgestaltung des Mieters.
AG Hamburg, Az.: 40aC402/95